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6920/
St. M. I.
Seine k. k. apostolische Majestät haben mit
Allerhöchster Entschließung vom 22. Oktober
l. J. allergnädigst zu genehmigen geruht, daß
der Ministerialkonzipist D.or Eduard Hanslik,
über sein Ansuchen, der bisherigen ämtlichen
Stellung in diesem Ministerium enthoben
werde und daß derselbe von nun an die ihm
mit Allerhöchster Entschließung vom 8. Feber
l. J. allergnädigst verliehene Stelle eines
ausserordentlichen Professors der Geschichte
und Aesthetik der Musik an der Wiener
Universität ausschließlich bekleide und zwar
mit dem allergnädigsten Zugeständnisse, daß
ihm das bisher in der Eigenschaft eines Mini-
sterial-Konzipisten zugestandene Gesammtaus-
maß an Dienstbezügen nunmehr in der Eigen-
schaft eines ausserordentlichen Professors
belassen werde.


Demgemäß wird D.or Hanslik gleichzeitig
der Dienstverwendung in diesem Ministeri-
um enthoben und angewiesen, in der nunmehr
ausschließlich zu bekleidenden Stellung eines
ausserordentlichen Universitäts-Professors 

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die Vorträge in einer dem Bedürfnisse ent-
sprechenden Stundenzahl abzuhalten.


Da derselbe den Diensteid als Professor
bereits geleistet und den Dienst angetreten
hat, so wird die k. k. Statthalterei von
Niederösterreich unter Einem angewiesen,
die ihm nunmehr in der Eigenschaft eines
ausserordentlichen Universitäts-Professors
gebührenden Bezüge, namentlich den Jah-
resgehalt von Eintausend fünfzig Gulden
und das Quartiergeld jährlicher Einhun-
dert fünf Gulden ö.W. und zwar Ersteren
vom 1. November l. J., Letzteres vom Ge-
orgstermine 1862 ab aus dem niederöster-
reichischen Studienfonde flüssig zu machen.
Das Universal-Kameral-Zahlamt wird
gleichzeitig beauftragt, die von D.or Hans-
lik bisher in der Eigenschaft eines Mini-
sterialkonzipisten bezogenen Dienstgenüsse
sofort einzustellen. Wovon das Dekanat
zur Kenntnißname verständiget wird.
Wien am 31. Oktober 1861.


Schmerling


An das Dekanat des philosofischen Professoren-Kol-
legiums der Wiener Universität

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No 46699.


Von der k. k. niederösterreichischen Statthalterei.


Seine kk. apostolische Majestät haben laut
Erlasses des hohen Staatsministeriums vom 31ten
Oktober l Jr. Z. 6920 / St. M. I. mit allerhöchster Entschlie-
ßung vom 22. Oktober 1861 allergnädigst zu ge-
nehmigen geruht, daß der Ministerialkonzipist
D.or Eduard Hanslik über sein Ansuchen der
bisherigen ämtlichen Stellung im kk. Staatsmi-
nisterium enthoben werde, und daß derselbe
von nun an die ihm mit allerhöchster Ent-
schließung vom 8. Februar 1861 allergnädigst ver-
liehene Stelle eines ausserordentlichen Professors
der Geschichte und Aesthetik der Musik an der
Wiener Universität ausschließlich bekleide und
zwar mit dem allergnädigsten Zugestandniss,
daß ihm das bisher in der Eigenschaft eines
Ministerial-Konzipisten zugestandenen Gesamt-
ausmaß an Dienstbezügen nunmehr in
der Eigenschaft eines ausserordentlichen Profes-
sors belassen werde.


Da derselbe den Diensteid als Professor be-
reits geleistet, und den Dienst angetreten
hat, so wird unter Einem die kk. nö Lan-
deshauptkasse angewiesen die ihm nun-
mehr in der Eigenschaft eines außerordent-
lichen Universitäts-Professors gebührenden 

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Bezüge, namentlich den Jahresgehalt von
Eintausend fünfzig Gulden und das Quartier-
geld jährlicher Einhundert fünf Gulden öW. u. z.
Ersteren vom 1. November l. J., Letzteres vom
Georgstermine 1862 ab aus dem niederöster-
reichischen Studienfonde in der üblichen Weise
flüssig zu machen.


Uibrigens wurde das kk. Univ. Kammeralzahl-
amt bereits beauftragt den von Dr Hanslik 
bisher in der Eigenschaft eines Ministerialkon-
zipisten bezogenen Dienstgenuß einzustellen.
Hievon wird das Dekanat zur Wissen-
schaft in Kenntniß gesetzt.
Wien am 8ten November 1861.


Riedl


An das Dekanat philosophischen Professoren-Colle-
giums.