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Seine kk. Apostolische Majestät haben mit
Allerhöchster Entschließung vom 8.t Februar l. J. den
Ministerial-Concipisten D.or Eduard Hanslik 
unter Belassung in seiner ämtlichen Stellung
zum unbesoldeten außerordentlichen Profes-
sor der Geschichte und Aesthetik der Tonkunst
allergnädigst zu ernennen geruht.


In der Eigenschaft eines Universitäts-Profes-
sors wird ihm obliegen, die Vorträge auf dem
gedachten Gebiete in angemessenen und dem
Bedarfe entsprechenden Zeitabschnitten und
Lehrstunden, so wie zu einer mit den ge-
wöhnlichen Amtsstunden vereinbaren Ta-
geszeit abzuhalten.


Wegen der Eidesleistung in der Eigenschaft
eines Professors wird derselbe gleichzeitig an-
gewiesen, sich bei dem Präsidium der kk.
Statthalterei für Niederösterreich zu melden,
übrigens das Programm der Vorlesungen
dem philosophischen Professoren Dekanate
zu übergeben.


Hiedurch erledigt sich zugleich der Be-
richt vom 6. August 1857 Z. 194 dessen

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Beilage im Anschluße zurückfolgt.


Wien am 15ten Februar 1861


Für den Staatsminister
Helfert


An das philosophische Professoren-Collegium der
Wiener Universität